Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version AV2024-1.0
Artikel 1 Definitionen
1.1 Die in dem Vertrag mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe und Definitionen haben die nachstehend angegebene Bedeutung.
a. Angebot: jedes Angebot (unabhängig von der Form) von Jimani im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags oder eines allgemein online gemachten Angebots, das dort angenommen werden kann.
b. Konto: eine Kombination aus Benutzername und Passwort für das persönliche Konto des Kunden oder dessen Endbenutzers, mit dem er Zugriff auf die Plattform erhält.
c. Kunde: die natürliche oder juristische Person, mit der Jimani einen Vertrag geschlossen hat.
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e. Endbenutzer: die natürliche Person, die vom Kunden autorisiert wurde, die Plattform zu nutzen.
f. Externe API: eine Verbindung zu einer anderen Plattform, die von der Plattform von Jimani genutzt wird.
g. Jimani: das Unternehmen Jimani B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 91649021.
h. Geistige Eigentumsrechte: alle Rechte des geistigen Eigentums und verwandte Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Domainnamen, Handelsnamensrechte, Markenrechte, Designrechte, Nachbarrechte, Patentrechte sowie Know-how-Rechte.
i. Bürozeiten: die Stunden an einem Werktag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr (niederländische Zeit).
j. Lizenz: ein eingeschränktes Nutzungsrecht für den Kunden zur Nutzung der Plattform.
k. Modul: Ein Endbenutzer des Kunden, der die zusätzliche kostenpflichtige Funktionalität der Plattform nutzt, für die Verbrauchskosten berechnet werden.
l. Vertrag: der Vertrag, der nach Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande kommt, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und auf dessen Grundlage Jimani Dienstleistungen an den Kunden erbringt.
m. Partei: eine Partei des Vertrags.
n. Plattform: die online über Jimani.nl zugängliche Plattform, auf die durch Einloggen in ein Konto zugegriffen werden kann.
o. Schriftlich: in Papierform sowie in elektronischer Form (z. B. über die Plattform), sofern die Identität des Absenders und die Integrität der Nachricht ausreichend gesichert sind. Wo der Begriff „Schriftlich“ im Kontext von Mahnung und Vertragsaufhebung verwendet wird, gilt er für den Kunden ausschließlich als Papierform.
p. Verbrauchskosten: die Anzahl der Male, die ein Modul oder eine externe API genutzt wurde, die für eine Vergütung in Betracht kommt.
q. Vertrauliche Informationen: alle nicht öffentlichen Informationen, die sich auf eine oder beide Parteien beziehen und von einer Partei als vertraulich gekennzeichnet werden oder die nach Art der Informationen oder den Umständen der Offenlegung vertraulich behandelt werden müssen bzw. als vertraulich markiert sind.
r. Werktag: Montag bis Freitag, ausgenommen die nach dem niederländischen Allgemeine Fristen Gesetz anerkannten Feiertage und die Tage, an denen Jimani im Voraus – ggf. über ihre Website oder per E-Mail – die Schließung angekündigt hat.
Artikel 2 Anwendbarkeit und Rangfolge
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Jimani und die Ausführung von (zukünftigen) Vereinbarungen.
2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Derartige Bedingungen gelten ausschließlich, wenn diese durch Unterzeichnung von Jimani angenommen wurden.
2.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den anwendbaren Dokumenten, Bestimmungen und Definitionen, die in den verschiedenen Teilen der Vereinbarung enthalten sind, gilt die folgende Rangfolge, wobei das zuerst genannte Dokument Vorrang vor dem später genannten Dokument hat:
2.3.1 Angebot
2.3.2 etwaige Anhänge zur Vereinbarung
2.3.3 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.3.4 etwaige von Jimani unterzeichnete Einkaufs- oder andere Bedingungen des Abnehmers.
Artikel 3 Zustandekommen der Vereinbarung
3.1 Jedes Angebot, das in Form eines Angebots von Jimani abgegeben wird, ist völlig freibleibend und für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach dem Datum gültig, es sei denn, auf dem Angebot ist eine andere Gültigkeitsdauer angegeben. Wenn das Datum fehlt, beginnt der vorgenannte Zeitraum an dem Tag, an dem Jimani das Angebot an den Abnehmer gesendet hat.
3.2 Die Vereinbarung kommt durch Annahme eines Angebots durch den Abnehmer zustande.
3.3 Eine Vereinbarung kommt auch durch das Erstellen eines Kontos auf der Jimani-Plattform zustande.
3.4 Jimani ist nur an eine vom Abnehmer abgegebene, gegebenenfalls in untergeordneten Punkten abweichende Annahme eines Angebots gebunden, wenn Jimani die abweichende Annahme Schriftlich ausdrücklich akzeptiert. Das Vorstehende beeinträchtigt nicht die Bestimmungen in Artikel 2.2.
3.5 Alle Preise in jedem Angebot verstehen sich vorbehaltlich Programmier- und Tippfehler. Wenn ein Preis in einem Angebot auf von dem Abnehmer bereitgestellten Daten basiert und diese Daten sich als unrichtig erweisen, hat Jimani das Recht, die Preise entsprechend anzupassen, auch nachdem die Vereinbarung bereits zustande gekommen ist.
3.6 Die Anwendbarkeit von Artikel 6:227b Absatz 1 und 6:227c des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
Artikel 4 Ausführung der Vereinbarung
4.1 Nach Abschluss des Vertrags wird Jimani sich bemühen, so schnell wie möglich mit der Ausführung des Vertrags zu beginnen und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Auftragnehmers walten lassen. Von Jimani kommunizierte oder zwischen den Parteien vereinbarte (Liefer-)Fristen sind indikativ und gelten niemals als zwingende Fristen.
4.2 Der Kunde wird Jimani alle Unterstützung bieten, die erforderlich und wünschenswert ist, um eine korrekte Ausführung des Vertrags zu ermöglichen. Insbesondere wird der Kunde Jimani alle Informationen bereitstellen, die Jimani als notwendig angibt, oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die korrekte Ausführung des Vertrags erkennen muss. Jimani ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
4.3 Leistet der Kunde die oben beschriebene Mitarbeit nicht oder stellt sich heraus, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen unvollständig oder falsch sind, hat Jimani das Recht, den Vertrag auszusetzen, bis der Kunde die erforderliche Mitarbeit geleistet oder die benötigten Informationen bereitgestellt hat. Etwaige vom Kunden periodisch zu zahlende Vergütungen bleiben während dieses Zeitraums weiterhin geschuldet.
4.4 Jimani ist berechtigt, Dritte bei der Ausführung des Vertrags einzuschalten. Etwaige damit verbundene Kosten trägt nur der Kunde, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Artikel 5 Zugang und Nutzung der Plattform
5.1 Um Zugang zur Plattform zu erhalten, benötigt der Abnehmer eine Lizenz. Eine Lizenz gibt dem Abnehmer das nicht-exklusive Recht, die Plattform als Online-Dienst (Software-as-a-Service) für die Dauer der Lizenz und ausschließlich für die unter der Vereinbarung vorgesehene Nutzung zu nutzen.
5.2 Die Lizenz darf ausschließlich für eigene Zwecke innerhalb der eigenen Organisation des Abnehmers verwendet werden. Lizenzen dürfen nicht und können aus sachenrechtlicher Sicht nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, Jimani erteilt hierzu eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
5.3 Sofern nicht Schriftlich anders vereinbart, gilt Folgendes:
5.3.1 eine Lizenz beginnt an dem Tag, an dem Jimani dem Abnehmer Zugang zur Plattform gewährt (z. B. durch die Bereitstellung von Login-Daten für ein Konto und/oder die Mitteilung, dass der Abnehmer selbst ein Konto erstellen kann);
5.3.2 eine Lizenz hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat;
5.3.3 nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Lizenz wird die Lizenz automatisch und stillschweigend um jeweils denselben Zeitraum verlängert;
5.3.4 eine Lizenz kann von beiden Parteien zum Ende der laufenden Periode Schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden (wodurch eine etwaige stillschweigende Verlängerung verhindert wird).
5.4 Neben Lizenzen kann der Kunde wählen, Module zu nutzen, für die Verbrauchskosten berechnet werden.
5.5 Der Vertrag sowie die darunter erteilten Lizenzen können vom Kunden nicht vorzeitig gekündigt werden, sofern nicht eine schriftliche Zustimmung von Jimani vorliegt. Artikel 7:408 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet auf den Vertrag keine Anwendung.
5.6 Nach Ablauf der Lizenz wird Jimani den Zugang zur Plattform beenden und ist berechtigt, alle dem Kunden zugehörigen Daten, die auf der Plattform vorhanden sind, zu löschen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen.
5.7 Für jede Lizenz stellt Jimani dem Kunden Anmeldedaten für ein (Administrator-)Konto zur Verfügung oder bietet dem Kunden die Möglichkeit, selbst ein Konto zu erstellen. Sofern vereinbart, kann der Kunde mit seinem Konto Unterkonten für weitere Endbenutzer erstellen. Für solche Unterkonten gelten dieselben Bedingungen wie für normale Konten.
5.8 Ein Konto ist streng persönlich und darf nicht mit Dritten geteilt werden. Anmeldedaten sind jederzeit geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, für jedes Konto ein ausreichend sicheres Passwort zu verwenden und ein von Jimani bereitgestelltes Standardpasswort unverzüglich zu ändern.
5.9 Jimani ist nicht verantwortlich für Missbrauch von Konten und darf davon ausgehen, dass die Person, die sich in ein Konto einloggt, tatsächlich ein vom Kunden autorisierter Endbenutzer ist. Jimani darf darauf vertrauen, dass alle Handlungen, die über ein Konto ausgeführt werden, unter Leitung, Aufsicht und mit Zustimmung des Kunden erfolgen.
5.10 Der Kunde ist, sofern nicht anders vereinbart, selbst für das Endbenutzer-Management verantwortlich, einschließlich der Zuweisung oder Entziehung von Rechten sowie der Erstellung oder Löschung von Konten – soweit diese Möglichkeiten im Vertrag enthalten sind.
5.11 Gehen Anmeldedaten eines Kontos (vermutlich) verloren oder werden sie geleakt, wird der Kunde unverzüglich alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise erforderlich, wünschenswert und möglich sind, um einen Missbrauch des Kontos zu verhindern. Diese Maßnahmen können beispielsweise die Änderung des zugehörigen Passworts umfassen. In jedem Fall wird der Kunde Jimani umgehend darüber informieren, sodass gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch des Kontos ergriffen werden können.
Artikel 6 Nutzungsregeln
6.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen, insbesondere die Plattform, in einer Weise zu nutzen oder einzusetzen, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen des Vertrags verstößt.
6.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, über die Plattform Materialien anzubieten oder zu verbreiten, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter, wie geistige Eigentumsrechte, verletzen oder verleumderisch, beleidigend, diskriminierend oder hetzerisch sind, oder die die Privatsphäre Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unbefugte oder unnötige Verbreitung personenbezogener Daten Dritter.
6.3 Der Kunde unterlässt es, andere Jimani-Kunden, einschließlich anderer Plattformnutzer, oder andere Internetnutzer allgemein zu stören oder Schaden an den Systemen oder Netzwerken von Jimani (oder dessen Zulieferern) zu verursachen. Wenn Handlungen des Kunden nach Auffassung von Jimani Störungen, Schäden oder andere Gefahren für die Funktion der Systeme oder Netzwerke von Jimani verursachen, insbesondere durch übermäßiges Senden von Daten, (Distributed) Denial-of-Service-Angriffe, unzureichend gesicherte Systeme oder Aktivitäten von Viren, Trojanern oder vergleichbarer Software, ist Jimani berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, um diese Gefahr abzuwehren oder zu verhindern.
6.4 Wenn ein Dritter Jimani darauf hinweist, dass über die Systeme, die Teil der bereitgestellten Dienstleistungen sind, durch oder im Auftrag des Kunden Materialien oder Informationen gespeichert oder verbreitet werden, die nach Ansicht dieses Dritten Rechte verletzen oder anderweitig rechtswidrig sind, wird Jimani den Kunden über die entsprechende Meldung informieren. Der Kunde muss dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, eine begründete schriftliche Stellungnahme zur Widerlegung der Meldung oder Beschwerde abgeben, woraufhin Jimani eigenständig entscheidet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Maßnahmen können unter anderem das dauerhafte Entfernen oder Einschränken des Zugriffs auf die betroffenen Materialien oder Informationen umfassen. In Fällen, die nach Auffassung von Jimani dringend sind, kann Jimani sofort eingreifen, ohne den Kunden vorher zu informieren. Jimani wird den Kunden jedoch anschließend so schnell wie möglich über die getroffenen Maßnahmen und deren Anlass informieren.
Artikel 7 Beratung
7.1 Jimani kann, sofern entsprechend beauftragt, Empfehlungen, Aktionspläne, Entwürfe, Berichte, Planungen und/oder Dokumentationen im Rahmen der Dienstleistung erstellen. Der Inhalt ist nicht bindend und hat lediglich beratenden Charakter, wobei Jimani ihre ihr obliegenden Sorgfaltspflichten einhält. Der Kunde entscheidet selbst und auf eigene Verantwortung, ob er den Empfehlungen folgt.
7.2 Auf erste Aufforderung von Jimani ist der Kunde verpflichtet, die von Jimani bereitgestellten Vorschläge zu prüfen. Verzögert sich Jimani in ihrer Arbeit, weil der Kunde ein von Jimani gemachtes Vorschlag nicht oder nicht rechtzeitig bewertet, trägt der Kunde stets selbst die Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen, wie Verzögerungen.
7.3 Die Art der Dienstleistung bringt mit sich, dass das Ergebnis stets von externen Faktoren abhängt, die die Berichte und Empfehlungen von Jimani beeinflussen können, wie die Qualität, Richtigkeit und rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Daten durch den Kunden und dessen Mitarbeiter. Der Kunde gewährleistet die Qualität sowie die rechtzeitige und korrekte Bereitstellung der benötigten Informationen und Daten.
7.4 Der Kunde wird Jimani vor Beginn der Arbeiten schriftlich über alle Umstände informieren, die relevant sein könnten, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, auf die der Kunde besonderen Wert legt.
Artikel 8 Wartung
8.1 Jimani behält sich das Recht vor, die Plattform vorübergehend für Wartungsarbeiten außer Betrieb zu setzen. Jimani wird sich bemühen, eine solche Außerbetriebsetzung möglichst außerhalb der Bürozeiten durchzuführen und den Kunden rechtzeitig über die geplante Außerbetriebsetzung zu informieren. Sollte Jimani der Ansicht sein, dass eine Außerbetriebsetzung der Plattform – während oder außerhalb der Bürozeiten – für den sicheren Betrieb erforderlich ist, ist sie berechtigt, die Plattform sofort ohne vorherige Mitteilung an den Kunden außer Betrieb zu setzen, um so schnell wie möglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Jimani ist aufgrund einer in diesem Absatz beschriebenen Außerbetriebsetzung niemals zu Schadensersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet.
8.2 Jimani hat das Recht, die Plattform von Zeit zu Zeit anzupassen, unter anderem zur Verbesserung der Funktionalität, zur Behebung von Fehlern oder um bestimmte Aspekte der Plattform nicht mehr anzubieten. Führt dies zu einer erheblichen Verringerung der Funktionalität, wird Jimani den Kunden vor Umsetzung der Änderung schriftlich oder über die Plattform informieren. Da die Plattform mehreren Kunden bereitgestellt wird, ist es nicht möglich, eine bestimmte Anpassung nur für einen einzelnen Kunden auszuschließen. Führt eine Änderung zum Verlust einer für den Kunden wesentlichen Funktionalität, erhält der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Jimani zuvor schriftlich darüber informiert, dass er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte.
Artikel 9 Verfügbarkeit der Plattform
9.1 Jimani wird sich bemühen, eine ununterbrochene Verfügbarkeit (7 Tage pro Woche, 24 Stunden pro Tag) der Plattform zu realisieren.
9.1.1 Jimani garantiert eine minimale Betriebszeit von 99,0 %;
9.2 Jimani wird sich bemühen, den Abnehmer im Falle der Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von Störungen, Wartungsarbeiten oder anderen Ursachen über die Art und die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung zu informieren.
Artikel 10 Unterstützung
10.1 Ausschließlich, sofern vereinbart, ist Jimani verpflichtet, dem Abnehmer und dessen Endnutzern mittels eines Helpdesks aus der Ferne Unterstützung im Rahmen der Nutzung der Plattform zu gewähren. Jegliche Form von Unterstützung wird mittels der von Jimani dafür eingesetzten Kommunikationsmittel geleistet, welche sich von Zeit zu Zeit ändern können. Jimani wird sich bemühen, etwaige Anfragen angemessen und innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.
10.2 Jimani kann angemessene Beschränkungen für die Nutzung der angebotenen Formen von Unterstützung festlegen. Darüber hinaus steht es Jimani frei, jederzeit die Verfügbarkeit und Reaktionszeiten des Helpdesks näher zu bestimmen und/oder zu ändern.
Artikel 11 Vergütung
11.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle von Jimani genannten Preise in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger von der Regierung erhobener Abgaben.
11.2 Jimani ist berechtigt, die von ihr angewandten Tarife:
a. einmal jährlich gemäß dem jeweils zutreffenden Dienstleistungs-Preisindex (DPI) des CBS zu indexieren, sofern Jimani den Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der Tarifänderung schriftlich informiert;
b. zwischenzeitlich zu ändern, wenn die Tarife ihrer Lieferanten, z. B. für Strom, Rechenzentren, Software und (Public) Cloud-Lösungen, dies vernünftigerweise erforderlich machen, sofern Jimani den Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der Tarifänderung schriftlich informiert;
c. zwischenzeitlich, einschließlich bei jeder Verlängerung einer Lizenz, aus beliebigem Grund zu ändern, sofern Jimani den Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der Tarifänderung schriftlich informiert.
Artikel 12 Fakturierung und Zahlung
12.1 Die Vergütung für Lizenzen (soweit zutreffend) wird etwa und vor dem Inkrafttreten der Lizenz in Rechnung gestellt, sowie vor jedem Zeitpunkt, an dem die Lizenz verlängert wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2 Die Vergütung für Verbrauchskosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
12.3 Jimani wird für alle fälligen Beträge eine Rechnung an den Abnehmer senden und hat dabei das Recht, elektronisch zu fakturieren.
12.4 Für alle von Jimani ausgestellten Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum, außer der ersten Rechnung, diese hat eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
12.5 Wenn der Abnehmer Einwände gegen die Höhe einer Rechnung erhebt, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus, aber die Parteien werden sich beraten, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
12.6 Der Abnehmer ist bei Nichtzahlung ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Jimani ist dann berechtigt, dem Abnehmer den gesamten fälligen Betrag, sowie die ab dem Fälligkeitstag über den fälligen Betrag berechneten Zinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat, oder, falls höher, die gesetzlichen Handelszinsen, in Rechnung zu stellen.
12.7 Unbeschadet des Vorstehenden gehen alle Kosten, die mit dem Inkasso ausstehender Forderungen zusammenhängen, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen (darunter die Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros), zu Lasten des Abnehmers. Jimani ist in jedem Fall berechtigt, direkt, also gegebenenfalls bei der ersten (freiwilligen) Mahnung, einen Betrag an außergerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mit einem Minimum von zweihundertfünfzig Euro.
12.8 Jimani ist berechtigt, den Vertrag auszusetzen, wenn (i) der Abnehmer eine Rechnung nicht innerhalb der Fälligkeitsfrist bezahlt, oder die Zahlung auch nach (freiwilliger) Mahnung durch Jimani ausbleibt, (ii) eine Verschlechterung der Solvabilität des Abnehmers eintritt, die hinreichenden Anlass zu Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Abnehmers gibt. Während der Aussetzung bleibt der Abnehmer eventuell (periodisch) fällige Beträge schuldig.
12.9 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, irgendeine auf dem Abnehmer ruhende Zahlungsverpflichtung auszusetzen, zu verrechnen oder abzuziehen auf irgendeine Forderung an Jimani aus welchem Grund auch immer.
Artikel 13 Rechte an geistigem Eigentum
Artikel 13 Geistige Eigentumsrechte
13.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen, einschließlich der Plattform, Dokumentationen und sonstiger Materialien, liegen ausschließlich bei Jimani oder dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich ein eingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Dauer unter Anwendung der Befugnisse und sonstigen Beschränkungen, die im Vertrag festgelegt sind.
13.2 Alle Daten, die der Kunde während der Nutzung der Plattform der Plattform hinzufügt oder von Jimani hinzufügen lässt, bleiben Eigentum des Kunden oder seiner Lizenzgeber. Jimani erhebt keine Eigentumsansprüche an diesen Daten. Bezüglich dieser Daten gewährt der Kunde Jimani ein eingeschränktes Nutzungsrecht, die betreffenden Daten soweit zu verwenden, wie es für die Durchführung des Vertrags angemessen erforderlich ist, sowie ein unbefristetes Nutzungsrecht zur Verwendung der Daten für die Verbesserung der von Jimani bereitgestellten oder künftig bereitzustellenden Dienstleistungen.
Artikel 14 Geheimhaltung
14.1 Jimani und der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen eines Auftrags erlangt wurden. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und gilt auch dann, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Geheimhaltung gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich/bekannt sind, nicht vertraulich sind und/oder während des Vertrags dem Auftraggeber nicht an Jimani bekannt gemacht wurden und/oder auf andere Weise von Jimani erlangt wurden.
14.2 Insbesondere bezieht sich die Geheimhaltung auf von Jimani erstellte Empfehlungen und/oder Berichte im Zusammenhang mit dem Auftrag des Auftraggebers. Darüber hinaus wahrt Jimani stets die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit allen geschäftssensiblen Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
14.3 Sollte Jimani aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder gerichtlichen Entscheidung verpflichtet sein, vertrauliche Informationen an von Gesetz oder zuständigem Gericht bzw. benannten Dritten zu übermitteln und sich nicht auf ein Zeugnis- oder Verschwiegenheitsrecht berufen können, ist Jimani zu keiner Schadensersatzzahlung verpflichtet, und der Auftraggeber hat keinen Grund zur Auflösung des Vertrags.
14.4 Für die Weitergabe oder Verbreitung von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Erklärungen, Empfehlungen oder Unterlagen, die von Jimani an Dritte übermittelt werden, ist die schriftliche Zustimmung von Jimani erforderlich, sofern eine solche Zustimmung nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt Jimani von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Vertrauens auf Informationen entstehen, die ohne schriftliche Zustimmung von Jimani verbreitet wurden.
14.5 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf Dritte, die von Jimani zur Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden.
Artikel 15 Haftung
15.1 Die Haftung von Jimani wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund ist pro Ereignis (wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis gilt) auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den drei (3) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis (ohne MwSt.) zu zahlen hat. In keinem Fall wird die Gesamthaftung von Jimani für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Jahresbasis den vereinbarten Festbetrag für das betreffende Kalenderjahr übersteigen.
15.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehendem Absatz gilt ausdrücklich auch für von Jimani im Vertrag oder anderweitig gegebene Garantien.
15.3 Jede im Vertrag enthaltene Haftungsbegrenzung entfällt, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Jimani zurückzuführen ist.
15.4 Die Haftung von Jimani wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung eines Vertrags entsteht nur, wenn der Kunde Jimani unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung der Nichterfüllung gesetzt wird, und Jimani auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Nichterfüllung enthalten, damit Jimani angemessen reagieren kann. Jede Schadensersatzforderung des Kunden verfällt automatisch sechs Monate nach Entstehung der Forderung.
15.5 Der Inhalt der von Jimani oder der Plattform erstellten Beratung ist nicht verbindlich und lediglich beratend. Der Kunde entscheidet selbst und auf eigene Verantwortung, ob er die Vorschläge und in der Beratung enthaltenen Empfehlungen von Jimani umsetzt. Alle Folgen aus der Umsetzung der Beratung trägt der Kunde selbst. Der Kunde ist jederzeit frei, eigene Entscheidungen zu treffen, die von der gelieferten Beratung von Jimani abweichen. Jimani ist in diesem Fall zu keiner Rückerstattung verpflichtet.
Artikel 16 Freistellung und Richtigkeit von Informationen
16.1 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, in welcher Form auch immer, die er im Rahmen eines Vertrags an Jimani übermittelt, sowie für die Daten, die er von Dritten erhalten hat und die Jimani zur Erbringung der Dienstleistung bereitgestellt wurden.
16.2 Der Abnehmer stellt Jimani von jeder Haftung frei, die sich aus der nicht oder nicht rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die rechtzeitige Bereitstellung aller richtigen, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen ergibt.
16.3 Der Abnehmer stellt Jimani von allen Ansprüchen des Abnehmers und der von ihm eingeschalteten oder unter ihm tätigen Dritten, sowie von Kunden des Abnehmers frei, die auf dem nicht (rechtzeitigen) Erhalt eventueller Subventionen und/oder Genehmigungen beruhen, die im Rahmen der Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
16.4 Der Abnehmer stellt Jimani von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Arbeiten ergeben, die im Auftrag des Abnehmers ausgeführt werden, darunter auch, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum an den vom Abnehmer bereitgestellten Daten und Informationen, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden können und/oder das Handeln oder Unterlassen des Abnehmers gegenüber Dritten.
16.5 Wenn der Abnehmer Jimani elektronische Dateien, Software oder Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Abnehmer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.
Artikel 17 Höhere Gewalt
17.1 Keine der Parteien kann zur Erfüllung einer Verpflichtung herangezogen werden, wenn ein Umstand außerhalb der Kontrolle der Parteien (höhere Gewalt) und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war oder hätte vorhersehbar sein müssen, jede zumutbare Möglichkeit der Erfüllung unmöglich macht. Unter höhere Gewalt fallen unter anderem (aber nicht ausschließlich):
a. Störungen der öffentlichen Infrastruktur, die normalerweise Jimani zur Verfügung steht und von deren Verfügbarkeit die Erbringung der Dienstleistungen (wie der Plattform) abhängt, über die Jimani jedoch keine tatsächliche Kontrolle ausüben kann und deren Erfüllung nicht verlangt werden kann;
b. Störungen, die durch bösartige Software, Netzwerkangriffe wie (D)DOS-Attacken oder mehr oder weniger erfolgreiche Versuche verursacht werden, die Netzwerk- oder Systemsicherheit zu umgehen;
c. Mängel von Zulieferern von Jimani, die Jimani nicht vorhersehen konnte und für die Jimani den Zulieferer nicht haftbar machen kann, beispielsweise wenn beim betreffenden Zulieferer ebenfalls höhere Gewalt vorlag;
d. innere Unruhen, Mobilmachung, Pandemien, Krieg, Terror
17.2 Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage gedauert hat, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass dies zu irgendeiner Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Rückgängigmachung führt.
Artikel 18 Werbung
18.1 Jimani ist berechtigt, während der Laufzeit und nach Beendigung des Vertrags zu Werbezwecken in den von Jimani genutzten Materialien und Kanälen (wie der eigenen Website) die Kundenfallstudie zu den von Jimani an den Kunden erbrachten Dienstleistungen zu beschreiben, wobei zur Veranschaulichung der Handelsname sowie Bild- und Wortmarken des Kunden verwendet werden dürfen. Sollte der Kunde Einwände gegen die Nutzung dieses Rechts durch Jimani haben, kann er dies schriftlich gegenüber Jimani mitteilen. Jimani wird den Einwand nach Treu und Glauben prüfen und, falls gewünscht, entsprechende Anpassungen vornehmen.
Artikel 19 Änderung des Vertrags
19.1 Wenn der Kunde eine Änderung des Vertrags wünscht, kann er einen Antrag bei Jimani stellen. Solche Änderungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Jimani akzeptiert wurden.
19.2 Jimani behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, auch in Bezug auf bereits bestehende Verträge.
19.3 Änderungen von untergeordneter Bedeutung, Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Änderungen zu Gunsten des Kunden können jederzeit mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden und bedürfen keiner Mitteilung an den Kunden.
Artikel 20 Dauer und Ende des Vertrags
20.1 Soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt, gilt Folgendes:
20.1.1 Die Laufzeit der Lizenz(en) ist im Vertrag festgelegt;
20.1.2 Der Vertrag kann vom Kunden nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor;
20.1.3 Artikel 7:408 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet auf den Vertrag keine Anwendung;
20.1.4 Eine Kündigung durch den Kunden führt niemals zum Erlöschen der Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger (Lizenz-)Gebühren oder Verbrauchskosten noch zur Rückzahlung bereits gezahlter (Lizenz-)Gebühren oder Verbrauchskosten;
20.1.5 Sollte der Kunde Jimani unter dem Vertrag keine Vergütung schulden, ist Jimani berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass eine vorherige Mitteilung an den Kunden erforderlich ist.
20.2 Jimani darf den Vertrag jederzeit aussetzen, kündigen oder auflösen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, wenn (i) der Kunde für insolvent erklärt wurde oder selbst die Insolvenz beantragt hat, (ii) dem Kunden Stundung gewährt wurde, (iii) das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird, oder (iv) auf das Vermögen des Kunden (oder einen Teil davon) ein Zugriff erfolgt ist.
20.3 Sollten die Parteien zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags bereits Leistungen erbracht oder erhalten haben, werden diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht. Artikel 6:271 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet auf den Vertrag keine Anwendung.
20.4 Dreißig Tage nach Beendigung des Vertrags werden alle Daten des Kunden von den Servern von Jimani gelöscht.
Artikel 21 Beschwerden
21.1 Sollte der Kunde mit dem Service von Jimani unzufrieden sein oder sonstige Beschwerden über die Ausführung seines Auftrags haben, ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Ereignis, das zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können mündlich oder schriftlich mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.
21.2 Die Beschwerde muss vom Kunden ausreichend begründet und/oder erläutert sein, damit Jimani die Beschwerde bearbeiten kann.
21.3 Jimani wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
Artikel 22 Schlussbestimmungen
22.1 Der Vertrag unterliegt niederländischem Recht.
22.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks, in dem Jimani seinen Sitz hat, verhandelt, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
22.3 Jimani ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf ein der Gruppe angehörendes Unternehmen im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auf einen Dritten, der die entsprechenden Geschäftsaktivitäten von Jimani übernimmt, zu übertragen, ohne dass dafür eine zusätzliche Zustimmung oder Mitwirkung des Kunden erforderlich ist.
22.4 Die von Jimani erhaltene oder gespeicherte Version von Kommunikation, Messungen oder sonstigen Informationen gilt als korrekt, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt.
22.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder aus sonstigen Gründen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt in Kraft. Jimani wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, deren rechtliche Wirkungen in Inhalt und Zweck des Vertrags so weit wie möglich derjenigen der ungültigen Bestimmung entsprechen.